SCOOTERTEC UG

Rollerhandel & Zubehör    Telefon: 01525 6545440

 

Scootertec UG

Rollerhandel  & Zubehör & Ersatzteile

Hildener Str. 1b 40699 Erkrath

www.scootertec.eu

E-Mail: info@scootertec.eu 

Tel. 02104/2129814

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingung

01. Grundlage: 

Diese AGB’s gelten für Fahrzeuge, Produkte und Dienstleistungen die mit der Firma Scootertec UG direkt und/oder indirekt abgeschlossen werden. Tritt die Firma Scootertec UG nur als Vermittler für Kommissionsware (unentgeltlich, gegen Gebühren oder Provisionszahlung) auf, sind alle Ansprüche jeglicher Art ausgeschlossen.


02. Ausschluss: 

Der Ausschluss bezieht sich auch auf jede öffentliche Äußerung und Werbung seitens des Verkäufers zu Eigenschaften des Fahrzeuges. Für schriftliche Aussagen und Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


03. Lieferung: 

Das Liefer- und Versandrisiko durch Beauftragung seitens des Käufers/Bestellers an Dritte, liegt dann beim Käufer und/oder Besteller. Ansonsten fällt das Risiko der Lieferung gem. der gesetzl. Bestimmungen auf die Scootertec UG zurück. Wird schwere Fracht per LKW geliefert (komplette Fahrzeuge etc) hat der Käufer / Empfänger für einen befestigten Abladeplatz sorgen zu tragen. Lieferung erfolgt dann bis zur Bordsteinkante. Verpackungsmaterial geht in das Eigentum des Käufers über.


04. Zahlung: 

Fahrzeuge und Produkte, sowie Dienstleistungen sind sofort nach Erhalt vollständig zu bezahlen. Lieferung erfolgen nur gegen Vorkasse.


05. Gewährleistung:


1. Wir als Verkäufer geben selber keine Garantien. Herstellergarantien bleiben von dieser Erklärung unberührt. Gewährleistung gegenüber Verbrauchern 12 Monate bei Gebrauchtfahrzeugen und 24 Monate bei Neufahrzeugen. Die Firma Scootertec UG trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von zwölf Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von zwölf Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.
2. Wir verpflichten uns Neu- und Gebrauchtfahrzeuge mittlerer Qualität und Güte zu liefern. Bei gebrauchten Fahrzeugen, abweichend von der gesetzlichen Regelung, beträgt die Gewährleistungsfrist 12, bzw. 24 Monate ab Kaufdatum und Übernahme. Ausgeschlossen sind ausgewiesene Bastler- oder Defektfahrzeuge. Entsprechende Fahrzeuge sind gekennzeichnet und/oder ausgewiesen. Sonderregelungen sind möglich. Nebenabsprachen sind unzulässig.
3. Als Käufer sind Sie verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der erforderlichen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 14 Tagen ab Kenntnis der Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so gilt die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen als ausgeschlossen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert. Wir haben während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.
4. Bei gekauften und/oder gelieferten Fahrzeugen ist immer vorausgesetzt, dass die Firma Scootertec UG ein Recht zur Nachbesserungspflicht im Gewährleistungsfall hat. Dazu hat der Käufer die Ware und/oder das Fahrzeug ihm kostenlos zur Verfügung zu stellen, bzw. kostenlos zurück in das Geschäft zu bringen, dort wo der Käufer das Fahrzeug gekauft hat. Der Käufer verpflichtet sich im Gewährleistungsfall, falls die Firma Scootertec UG seiner Nachbesserungspflicht nicht nachkommen kann, nachzuweisen, dass ein von uns geliefertes Fahrzeug oder Produkt nur vom autorisierten Fachhandel repariert wurde, bzw. eingebaut, ausgetauscht oder von uns mangelhaft geliefert wurde. Dies bedarf die vorherige schriftliche Zustimmung der Firma Scootertec UG. Ebenso gilt dieses für Inspektionen gem. Herstellerangaben zur Aufrechterhaltung des Gewährleistungsanspruches bei Neufahrzeugen- oder Ware. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist die Einhaltung der Serviceintervalle zwingend erforderlich.
5. Der Verkauf an (B2B) Gewerbetreibende, Selbständigen und heilenden Berufen schließt die gesetzliche Gewährleistung grundsätzlich aus. Außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Pflichtverletzungen des Verkäufers und Verletzung der vertragswesentlichen Pflichten sind von dem Ausschluss nicht erfasst.
6. Die einjährige Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtfahrzeugen und die zweijährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Verkäufer zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Verkäufers, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
7. Für Neuware (Zubehör) haften wir gem. nach den AGB´s der Lieferanten für 24 Monate ab Verkaufsdatum. Alle Ansprüche gegen uns sind schriftlich innerhalb einer Woche zu erfolgen. Der Käufer hat die gelieferte Ware sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen, spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden die aus der Benutzung der von uns verkauften Fahrzeuge / Produkte entstanden sind, haftet die Firma Scootertec UG nicht.


06. Ausschlüsse: 

Der Ausschluss bezieht sich auch auf mündliche Absprachen, sowie durch jede öffentliche Äußerung und/oder Werbung seitens des Verkäufers zu Eigenschaften des Fahrzeuges, soweit einzelne Angaben nicht schriftlich durch die Firma Scootertec UG bestätigt wurden. vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und auch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


07. Eigentumsvorbehalt: 

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter Ware und/ oder im Laden erworbene Ware vor, bis diese vollständig bezahlt ist. Zahlungen gelten erst als erfolgt mit endgültigem und nicht rückbelastetem Zahlungseingang auf unser Konto. Wir behalten uns die Berechnung von Verzugszinsen vor.
08 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, sind die übrigen davon nicht betroffen. Unwirksame Bestimmungen sollen durch Zielsetzung der am nächsten kommenden Bestimmungen wirksam ersetzt werden. Im Zweifelsfalle sind die gesetzlichen Bestimmungen / Regelungen anzuwenden.


09. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 40699 Erkrath.  Stand: 01.06.2022 


Es gilt jeweils die neueste aktuellste Form unser AGB´s




 

 

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